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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung eines Informationssystems zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung eines Informationssystems zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter vom 15. September 2015 (SächsABl. S. 1531)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung eines Informationssystems zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

Vom 15. September 2015

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 46, S. 1531
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. November 2015