Gesetz
zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 16. Dezember 2015
Der Sächsische Landtag hat am 19. November 2015 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
1Dem Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 28. September 2015 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 16. Dezember 2015
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich