Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Unternehmensgründungen aus dem Hochschulbereich“
Vom 10. Juni 2005
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Vorhaben zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus dem Hochschulbereich. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.
1. Vorbemerkung:
Wissens- und technologiebasierte Unternehmensgründungen haben in der Regel besonders positive Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Arbeitsplatzangebot einer Region. Dabei gewinnt die Unterstützung der Entstehung neuer Unternehmen aus dem Hochschulbereich zunehmend an Bedeutung. Zugleich wird es für Universitäten und Fachhochschulen immer wichtiger, die Verwertung von Wissen und Forschungsergebnissen in neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren über die Gründung neuer, innovativer Unternehmen zu erleichtern.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die sächsischen Universitäten und Fachhochschulen bei ihren Bemühungen, das gründungsbezogene Lehrangebot zu ergänzen und das Potenzial an gründungswilligen Studierenden und Hochschulangehörigen durch praxisorientierte Betreuungsangebote stärker auszuschöpfen.
2. Förderziel:
Die Gründungsneigung von Studierenden an sächsischen Universitäten und Fachhochschulen soll erhöht und konkrete Gründungsvorhaben von Hochschulangehörigen sollen unterstützt werden. Ziel der im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Projekte ist, dass Studierende und akademische Absolventen sächsischer Hochschulen die unternehmerische Selbstständigkeit als berufliche Perspektive stärker entdecken und wahrnehmen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden zur Verbesserung des Gründungsklimas in der Region und zur Entstehung neuer, innovativer Unternehmen und Arbeitsplätze. Darüber hinaus sollen die Projekte der Abwanderung qualifizierter Akademiker aus Sachsen entgegenwirken.
Die Projekte sollen insgesamt dazu beitragen, dass an sächsischen Hochschulen eine Kultur der Selbstständigkeit, der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens etabliert beziehungsweise weiterentwickelt werden kann. Dazu gehören der Austausch und die Verzahnung sowohl mit den gegebenenfalls bestehenden Initiativen und Angeboten an der jeweiligen Hochschule als auch die Zusammenarbeit mit gründungsunterstützenden Einrichtungen im Bereich der Wirtschaftsförderung sowie mit Unternehmen.
3. Zielgruppe:
Zielgruppe der Projekte sind Studierende, Absolventen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss des Studiums) und das wissenschaftliche Personal der Hochschulen als potenzielle Gründer.
Die Teilnehmer dürfen noch nicht an einem aus dem ESF geförderten Existenzgründerseminar beziehungsweise an aus dem ESF geförderten anderen Projekten zur Berufsvorbereitung an Hochschulen teilgenommen haben.
4. Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Projekte zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus dem Hochschulbereich. Die Projekte sollen grundsätzlich modular aufgebaut sein. Sie sollen Angebote in den Bereichen Motivation/Sensibilisierung, Qualifikation und Betreuung von Gründungsinteressierten umfassen. Darüber hinaus sollen sie ein eigenständiges Modul enthalten, das einen Schwerpunkt auf spezielle gründungsrelevante Fragestellungen legt und neue Lösungsansätze erprobt (zum Beispiel neue Ausbildungsformen, Unternehmensnachfolge).
Der Umfang der einzelnen Module muss in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Projektaufbau und -umfang sowie der Bedarf sind im Antrag zu begründen.
Im Rahmen der Projekte soll ein praxisorientierter Erfahrungsaustausch mit unternehmerisch tätigen Personen erfolgen und der Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung wie beispielsweise kommunalen Existenzgründungsbüros und Kammern stattfinden. Darüber hinaus sollen weitere Netzwerke der Gründungsunterstützung eingebunden werden, um den Gründungsinteressierten ein konzentriertes und kompetentes Informationsangebot unterbreiten zu können.
5. Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.
Die geplanten Maßnahmen müssen begründet und die Projektorganisation klar von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten und der jeweiligen Hochschule (zum Beispiel Angebote von Gründungslehrstühlen) abgegrenzt werden. Es können nur Veranstaltungen gefördert werden, die zusätzlich zum vorhandenen Lehrangebot der Hochschulen durchgeführt werden.
6. Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger (Träger) können Hochschulen beziehungsweise Teilbereiche von Hochschulen (zum Beispiel Institute) beziehungsweise juristische Personen, an denen Hochschulen beziehungsweise Teilbereiche von Hochschulen beteiligt sind sein. Eine Antragstellung von Einzelpersonen ist nicht möglich. Je Hochschule kann nur ein Antrag eingereicht werden. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird keiner dieser Anträge berücksichtigt.
7. Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015.
Projektvorschläge sind bis zum 31. August 2005 einzureichen. Vor Antragstellung wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über die Fördermodalitäten im Einzelnen (zum Beispiel einzureichende Unterlagen, Projektfinanzierung, Anforderungen an ESF-Projektträger und Projektvorschläge) zu informieren.
8. Auswahlverfahren:
Aus den bis zum Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Projektvorschlägen werden maximal fünf Projektvorschläge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- Art und Weise der Informationsbereitstellung, der Veranstaltungen und der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten,
- Art und Weise der Beratung, Beratungskonzept,
- Ausmaß der Praxisorientierung der Veranstaltungen,
- Ausrichtung der Maßnahmen auf jeweilige Zielgruppe,
- Plausibilität und Innovationsgrad des Moduls „Spezielles Teilprojekt“,
- Art und Weise der Qualitätssicherung,
- Grad der Vernetzung innerhalb der Hochschule, mit anderen Hochschulen, mit anderen Gründerunterstützern und mit sächsischen Businessplanwettbewerb futureSAX,
- Aufbau eines gänzlich neuen Existenzgründerbetreuungsangebots an einer Hochschule, die darüber bisher noch nicht verfügte (zum Beispiel die bisher noch keine Projekte zum Thema Gründung durchführte).
Verbundprojekte mehrerer Hochschulen sind möglich und werden bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben bevorzugt.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 10. Juni 2005
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
