Gesetz
      zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
        
        über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
      
      Vom 24. Februar 2016
Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 3. November 2015 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 24. Februar 2016
        Der Landtagspräsident
        
        Dr. Matthias Rößler
      
        Der Ministerpräsident
        
        Stanislaw Tillich
      
        Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
        
        Martin Dulig
      
 

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