Gesetz
      zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
      Vom 7. April 2016
Der Sächsische Landtag hat am 16. März 2016 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 4. Dezember 2015 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 7. April 2016
        Der Landtagspräsident
        
        Dr. Matthias Rößler
      
        Der Ministerpräsident
        
        Stanislaw Tillich
      
        Chef der Staatskanzlei und
        
        Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
        
        Dr. Fritz Jaeckel
      
