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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der RL Förderung Belegungsrechte

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der RL Förderung Belegungsrechte vom 22. April 2016 (SächsABl. S. 579)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der RL Förderung Belegungsrechte

Vom 22. April 2016

I.

Die RL Förderung Belegungsrechte vom 6. Oktober 2015 (SächsABl. S. 1450), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nummer 2 wird die Angabe „12. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 848)“ durch die Angabe „9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374)“ ersetzt.
2.
In Ziffer III Satz 5 wird die Angabe „Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133)“ durch die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2557)“ ersetzt.
3.
In Ziffer IV Satz 1 werden die Wörter „im Jahr 2015“ durch die Wörter „vorbehaltlich der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ ersetzt.
4.
Ziffer VI wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 wird vor dem Wort „juristischen“ das Wort „privaten“ eingefügt.
 
b)
Nummer 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Daher sind bei der Belegung der Wohnungen folgende Wohnflächenrichtwerte als Orientierungsmaßstab zu Grunde zu legen:
 
 
a)
bis 45 m²: 1 Person
 
 
b)
bis 60 m²: 2 Personen
 
 
c)
bis 75 m²: 3 Personen
 
 
d)
bis 85 m²: 4 Personen und
 
 
e)
10 m² für jede weitere Person.“
5.
Ziffer VIII wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „zum 15. Dezember 2015“ gestrichen.
 
b)
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Verwendungsnachweise für die in einem Haushaltsjahr durch Zuwendungsbescheid festgesetzten Fördermittel sind bis zum 31. Dezember des darauf folgenden Haushaltsjahres beim Staatsministerium des Innern vorzulegen.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. April 2016

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2016 Nr. 20, S. 579
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. Mai 2016

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017