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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vom 24. November 2016 (SächsABl. S. 1520)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vom 24. November 2016

Das mit Datum vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031) bekannt gegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1826) geändert worden ist, wird in folgenden Punkten geändert:

Abkürzungsverzeichnis

Ergänzungen im Abkürzungsverzeichnis

Nummer 4.4.3 – Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Anpassung an bestehende Rechtslage im Bereich des Vergaberechts

Nummer 4.5.1 – Allgemeines

Abstrahierung der Formulierung zur abrechenbaren Höhe unbezahlter freiwilliger Arbeit
Klarstellende Regelung hinsichtlich der pauschalen Abrechnung der Arbeitsleistung des Geschäftsführers

Nummer 4.7.2 – Nettoeinnahmen, die während der Projektlaufzeit entstehen

Ergänzung eines Ausnahmetatbestands

Nummer 4.7.3 – Nettoeinnahmen, die nach dem Abschluss des Projektes entstehen

Ergänzung eines Verweises auf die Programmhomepage

Nummer 4.7.4 –Weitere Einnahmen

Aufnahme einer zusätzlichen Regelung für projektbezogene Einnahmen

Nummer 6.5 – Zweckbindungsfrist

Ausweitung der Regelung auf investive Projekte
Neuregelung der Zweckbindungsfrist für beihilferelevante Vorhaben in Abhängigkeit der jeweils nationalen Buchhaltungsvorschriften

Nummer 7.1 – Vorbereitung, Einreichung und Prüfung des Projektantrages

Klarstellende Regelung hinsichtlich der Behandlung des Projektantrages

Die geänderte Fassung gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023 und ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.

Dresden, den 24. November 2016

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2016 Nr. 50, S. 1520
    Fsn-Nr.: 5502

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2014

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021