1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Broschüre „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Leitfaden)

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Broschüre „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Leitfaden) vom 4. März 1994 (SächsABl. S. 498), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Broschüre „Leitfaden zu Umweltverträglichkeitsprüfungen“ (UVP Leitfaden)

Vom 4. März 1994

Die Abteilung Straßenbau des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat zusammen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung erstmals landeseinheitliche Kriterien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Straßenbauvorhaben erarbeitet.

Diese Anleitung dient zur Vorbereitung und Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Planfeststellungsverfahren und ist anwendbar auch auf Vorhaben außerhalb des Straßenbaus. Neben planerischen und Verfahrenshinweisen sind auch die Bewertungskriterien für die Umwelt, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt sowie die Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen dargestellt.

Diese Broschüre soll darüber hinaus zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Behörden, Kommunen und der Bevölkerung bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen von Straßenbauvorhaben beitragen.

Sie ist an alle Regierungspräsidien, Straßenbauämter, Landratsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen versandt worden.

Interessenten können sich auch direkt an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat 77, Telefon 497 80 90, Frau Klausch, wenden.

Dresden, den 4. März 1994

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dehlinger
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1994 Nr. 21, S. 498
    Fsn-Nr.: 660-V94.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. März 1994

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009