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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vierte Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV

Vollzitat: Vierte Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 3. Januar 2017 (SächsABl. S. 125)

Vierte Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV

Vom 3. Januar 2017

I.

Die Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 27. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 66), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 11. Februar 2013 (SächsABl. S. 265) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 362), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
2.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Satz 1 wird die Angabe „– GVG“ gestrichen.
 
b)
In Buchstabe b, c und d wird die Angabe „GVG“ jeweils durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt
3.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Satz 2 und 5 wird die Angabe „GVG“ jeweils durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b wird folgender Satz angefügt:
„Mit der Unterrichtung der Gemeinden wird diesen auch das Formular für eine Vorschlagsliste für Schöffen nebst Ausfüllhinweisen (Anlagen 1 und 2) in elektronischer Form übersandt.“
4.
Nummer 7 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „(StUG)“ gestrichen und die Angabe „StUG“ durch die Wörter „des Stasi-Unterlagen-Gesetzes“ ersetzt.
5.
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „GVG“ wird durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe c werden die Angaben „(BBG)“ und „(SächsBG)“ gestrichen; die Angabe „BBG“ wird durch die Wörter „des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.
6.
Nummer 10 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „Schöffen“ ein Komma und die Wörter „unter Verwendung des elektronischen Formulars (Anlage 1),“ eingefügt.
 
b)
In Buchstabe a und Buchstabe b Satz 1und 3 wird die Angabe „GVG“ jeweils durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
7.
Nummer 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Buchstabenbezeichnung „a“ wird gestrichen.
 
 
bb)
In Satz 1 wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 2 wird das Wort „nach“ durch das Wort „mit“ und das Wort „Formblatt“ wird durch die Wörter „elektronischen Formular“ ersetzt.
 
 
dd)
In Satz 4 werden die Wörter „In Spalte 11“ durch die Wörter „In der Spalte ,Bemerkung’“ ersetzt.
 
b)
Buchstabe b wird aufgehoben.
8.
Nummer 16 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Satz 2 wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
Buchstabe a werden die folgenden Sätze angefügt:
„Gleichzeitig ist dem Amtsgericht die ausgefüllte Vorschlagsliste auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist das ausgefüllte elektronische Formular per E-Mail über das Sächsische Verwaltungsnetz an die elektronische Poststelle des Amtsgerichts zu übersenden.“
 
c)
In Buchstabe b wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
9.
Nummer 17 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b Satz 3 werden die Wörter „Anlagen 2 und 3“ durch die Wörter „den Anlagen 3 und 4“ersetzt.
10.
Nummer 19 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Satz 1 wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Satz 4 werden die Wörter „für die dort bezeichneten Geschäftsjahre jeweils aktualisierten Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 5“ ersetzt.
11.
Nummer 24 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe b, c, d, und e wird die Angabe „GVG“ jeweils durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe c wird die Angabe „DRiG“ durch die Wörter „des Deutschen Richtergesetzes“ ersetzt.
12.
Nummer 25 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „(BZRG)“ gestrichen.
 
b)
In Buchstabe b wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
13.
Nummer 32 wird wie folgt geändert:
In Buchstabe b Satz 2 wird die Angabe „(JGG)“ gestrichen.
14.
Nummer 40 wird wie folgt geändert:
In Satz 3 wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ und die Angabe „JGG“ durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
15.
Nummer 41 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „GVG“ wird durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ und die Angabe „JGG“ durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
16.
Nummer 42 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ und die Angabe „JGG“ durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b Satz 2 und Buchstabe c wird die Angabe „JGG“ jeweils durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
17.
Nummer 44 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „JGG“ durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird die Angabe „GVG“ durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ und die Angabe „JGG“ durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
18.
In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu Ziffer IV, in Nummer 5, Nummer 6, Nummer 9 Buchstabe a, Nummer 12 Buchstabe a Satz 1, Nummer 14 Satz 1 und 3, Nummer 15, in der Überschrift zu Ziffer IV, in Nummer 20 Buchstabe a und c, Nummer 22 Satz 1, Nummer 26 Satz 1, Nummer 27 Buchstabe a Satz 1, Buchstabe c Satz 1 und 2, Nummer 28 Buchstabe a Satz 1 und 2, Buchstabe b, Buchstabe c Satz 4, Buchstabe e Satz 1, Nummer 29 Buchstabe a Satz 1 und 2, Buchstabe b Satz 1 und 2, Nummer 34, Nummer 37 Satz 3 und in Nummer 39 wird die Angabe „GVG“ jeweils durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
19.
In Nummer 33, Nummer 35 Buchstabe b Satz 1 und 2, Nummer 36 Satz 2, Nummer 38 Satz 1 und 3 und Nummer 43 Buchstabe a wird die Angabe „JGG“ jeweils durch die Wörter „des Jugendgerichtsgesetzes“ ersetzt.
20.
In Nummer 46 Buchstabe a Satz 1 bis 3 und Buchstabe b sind jeweils die Wörter „und für Europa“ zu streichen.
21.
Anlage 1 wird durch die Anlagen 1 und 2 aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.
22.
Die bisherigen Anlagen 2 und 3 werden die Anlage 3 und Anlage 4.
23.
Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 5 und im Satzteil vor der Tabelle werden die Wörter „für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 3. Januar 2017

Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Anhang

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 4, S. 125
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. Januar 2017

    Fassung gültig bis: 3. Januar 2023