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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 424)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung

Vom 10. August 2017

Auf Grund des § 70 Absatz 1 Satz 2 und § 110 Absatz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) verordnet das Staatsministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der
Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung

§ 5 der Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung vom 22. Januar 2015 (SächsGVBl. S. 194) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
 
c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:
 
 
„4.
der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die ihm angehörenden Beamten mit Ausnahme des Geschäftsführers.“
2.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 3 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
 
c)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:
 
 
„5.
der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die ihm angehörenden Beamten mit Ausnahme des Geschäftsführers.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 10. August 2017

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2017 Nr. 12, S. 424
    Fsn-Nr.: 240

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. August 2017