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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der VwV Kooperationsverbund-Fortbildung

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der VwV Kooperationsverbund-Fortbildung vom 4. September 2017 (SächsABl. S. 1400)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen,
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der VwV Kooperationsverbund-Fortbildung

Vom 4. September 2017

I.

Die VwV Kooperationsverbund-Fortbildung vom 2. April 2012 (SächsABl. S. 495), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
2.
Ziffer III Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
 
 
„aa)
die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen),“.
 
b)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
 
 
„c)
die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen,“.
 
c)
Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
 
 
„d)
das Ausbildungszentrum Bobritzsch (ABZ Bobritzsch),“.
 
d)
Die Buchstaben e und f werden aufgehoben.
 
e)
Die bisherigen Buchstaben g und h werden die Buchstaben e und f.
 
f)
Der Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
 
 
„f)
das Landesamt für Schule und Bildung,“.
 
g)
Die bisherigen Buchstaben i und j werden die Buchstaben g und h und Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
 
 
„h)
das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Bildungszentrum) und“
 
h)
Der bisherige Buchstabe k wird Buchstabe i.
3.
Ziffer V Nummer 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Sie ist der HSF Meißen angegliedert und hat ihren Sitz in deren Räumlichkeiten in Meißen.“
4.
In Ziffer VI Nummer 2 Satz 3 wird die Angabe „AVS“ durch die Angabe „HSF Meißen“ ersetzt.
5.
Ziffer VII wird aufgehoben.
6.
Ziffer VIII wird Ziffer VII und wie folgt geändert:
 
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
 
„VII.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.
 
b)
Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
 
 
„1.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Ziffer I Nummer 2 Buchstabe f tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Dresden, den 4. September 2017

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 44, S. 1400
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. November 2017