Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18
Vom 20. Oktober 2017
I.
Ziffer II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18 vom 25. Mai 2017 (MBl. SMK S. 164) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Dem Wortlaut der Nummer 1 werden folgende Sätze vorangestellt:
„Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen.“ - b)
- In dem neuen Satz 4 wird das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
- 2.
- In der Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe b wird jeweils das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
- 3.
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe b wird das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
- b)
- Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
- „c)
- Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
- –
- aus dem Lernbereich 4 (Funktionale Zusammenhänge) in Klassenstufe 10
- –
- Einblick gewinnen in die Parameterdarstellung von Kurven am Beispiel der Darstellung des Kreises
- –
- Kennen von Zahlenfolgen als spezielle Funktionen
- –
- explizite und rekursive Bildungsvorschriften
- –
- Schranke, Grenzwert
- –
- Lernbereich 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klassenstufe 10“
- c)
- Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 20. Oktober 2017
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär