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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 5. Januar 1999 (SächsABl. S. 82)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Vertretung des Freistaates Sachsen

Vom 5. Januar 1999

Aufgrund von Ziffer III. Nr. 7 Buchst. a und b des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. November 1998 (SächsABl. S. 874) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgegeben:

1.
Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern ist im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen dem Leiter der Abteilung I im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Walter Woydera, sowie dem Leiter der Abteilung IV im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Dr. Heinrich Heffter, übertragen. Sie sind befugt, die Vertretung anderen Bediensteten ihrer Zuständigkeitsbereiche zu übertragen.
2.
Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 18. Juni 1997 (SächsABl. S. 729) außer Kraft.

Dresden, den 5. Januar 1999

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 4, S. 82

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Januar 1999

    Fassung gültig bis: 30. Juni 1999