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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Vollzitat: Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 582)

Gesetz
zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Vom 27. Oktober 2017

Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Dem am 3. April 2017 von den Ländern unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.1

Dresden, den 27. Oktober 2017

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2017 Nr. 16, S. 582
    Fsn-Nr.: 606-12B

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. November 2017