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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dritte Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dritte Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vom 14. November 2017 (SächsABl. S. 1587)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die dritte Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vom 14. November 2017

Das mit Datum vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031) bekannt gegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 24. November 2016 (SächsABl. S. 1520) geändert worden ist, wird in folgenden Punkten geändert:

Nummer 4.4.3 – Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Regelung der Zulässigkeit einer Kombination von Angebots- und Preisvergleich im Rahmen des Nachweises der wirtschaftlichen und sparsamen Fördermittelverwendung

Nummer 4.5.1 – Allgemeines

Klarstellung, dass auf sächsischer Seite ausschließlich Sachleistungen der Begünstigten als zuschussfähig anerkannt werden können

Nummer 4.5.2.1 – Tatsächliche Kosten

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Adressierung arbeitsrechtlicher Dokumente an den Arbeitnehmer

Nummer 4.7 – Einnahmen

Präzisierung des gesamten Abschnittes

Nummer 4.7.2 – Nettoeinnahmen, die während der Projektlaufzeit entstehen

Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 4.7

Nummer 4.7.3 – Nettoeinnahmen, die nach dem Abschluss des Projektes entstehen

Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 4.7

Nummer 4.7.4 – Einnahmen bei Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben gemäß Artikel 65 Absatz 8 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Redaktionelle Änderung zur Präzisierung und Straffung

Nummer 7.3.1 – Prüfung der Kontrollinstanzen

Redaktionelle Änderung; Benennung der Einrichtung anstelle der Arbeitseinheit

Nummer 7.4.1 – Entscheidung des Gemeinsamen Sekretariats/SAB

Regelung zur Zweisprachigkeit des Beschwerdeschreibens

Nummer 7.4.3 – Entscheidung des Begleitausschusses

Regelung zur Zweisprachigkeit des Beschwerdeschreibens

Anlage 1 – Liste der tschechischen Begünstigten

Erweiterung des Kreises der Begünstigten in Bezug auf Bildungseinrichtungen

Die geänderte Fassung gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023 und ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.

Dresden, den 14. November 2017

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 49, S. 1587
    Fsn-Nr.: 5502

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2014

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021