Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes
sowie weiterer Entschädigungsleistungen und Abzugsbeträge nach dem Abgeordnetengesetz
Vom 1. Februar 2018
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale (§ 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 [SächsGVBl. S. 326], das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. April 2015 [SächsGVBl. S. 349] geändert worden ist) beträgt ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 3 223,38 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Gliederung | Entfernung | Betrag |
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a) | bis 50 km | 3 742,61 Euro |
b) | über 50 bis 100 km | 3 978,06 Euro |
c) | über 100 km | 4 214,55 Euro. |
Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes) sowie der Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) betragen ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 51,41 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Gliederung | Entfernung | Betrag |
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a) | bis 50 km | 66,84 Euro |
b) | über 50 bis 100 km | 82,25 Euro |
c) | über 100 km | 97,68 Euro. |
Der monatliche Abzugsbetrag für einen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Dienstwagen (§ 6 Absatz 2 Satz 13 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 282,75 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Gliederung | Entfernung | Betrag |
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a) | bis 50 km | 375,30 Euro |
b) | über 50 bis 100 km | 704,31 Euro |
c) | über 100 km | 837,97 Euro. |
Die steuerfreie monatliche Amtsaufwandsentschädigung (§ 6 Absatz 6 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2018 für
Funktionsinhaber | Betrag |
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den Präsidenten | 473,13 Euro |
stellvertretende Präsidenten | 236,56 Euro |
Fraktionsvorsitzende | 315,43 Euro |
Vorsitzende von Ausschüssen und Enquête-Kommissionen |
341,71 Euro. |
Dresden, den 1. Februar 2018
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler