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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen vom 21. April 2020 (SächsABl. S. 498), die zuletzt durch die Richtlinie vom 22. Dezember 2020 (SächsABl. 2021 S. 19) geändert worden ist

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Gemäß Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU gelten in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Weiterlaufende Betriebsausgaben

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2020 Nr. 19, S. 498
Fsn-Nr.: 5574-V20.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 31. Dezember 2020

Fassung gültig bis: 29. Juli 2021