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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zehnte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften

Vollzitat: Zehnte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften vom 8. September 2020 (SächsJMBl. S. 87)

Zehnte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften

Vom 8. September 2020

I.

Nummer 27 des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften vom 12. Januar 1998 (SächsJMBl. S. 18), das zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 14. Mai 2018 (SächsJMBl. S. 85) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 24“ durch die Angabe „Nummer 25“ ersetzt.
2.
In Absatz 3 wird die Angabe „Nummer 24“ durch die Angabe „Nummer 25“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 8. September 2020

Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2020 Nr. 9, S. 87
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2020

    Fassung gültig bis: 31. August 2023