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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau vom 28. Oktober 2020 (SächsABl. S. 1310)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
über den Stundensatz zur Honorarberechnung
der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 28. Oktober 2020

Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch die Verordnung vom 30. März 2020 (SächsGVBl. S. 180) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2021 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO

106 Euro.

Dresden, den 28. Oktober 2020

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Ulrich Menke
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2020 Nr. 46, S. 1310
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2021

    Vorschrift außer Kraft seit:
    31. Dezember 2021