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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der VwV Landesintegrationsbeirat

Vollzitat: Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der VwV Landesintegrationsbeirat vom 30. Juni 2021 (SächsABl. S. 972)

Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung der VwV Landesintegrationsbeirat

Vom 30. Juni 2021

I.

Die VwV Landesintegrationsbeirat vom 8. Mai 2019 (SächsABl. S. 1042), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 404), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
2.
Ziffer III Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „25“ gestrichen.
b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach den Wörtern „Diese sind“ wird das Wort „insbesondere“ angefügt.
bb)
In Buchstabe v wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
cc)
Nach dem Buchstaben v werden folgende Buchstaben angefügt:
„w)
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Romano Sumnal e. V. und
x)
eine Vertreterin oder ein Vertreter des ‚Aussiedlerverband Sachsen e. V.‘ – Dachverband Sächsischer (Spät-)Aussiedler.“
3.
In Ziffer IV Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „jeweils im Mai“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2021

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 29, S. 972
    Fsn-Nr.: 840

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Juli 2021