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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 8. Oktober 2021 (MBl. SMK S. 186)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Schulkonten)

Vom 8. Oktober 2021

Ziffer I der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 13. August 2018 (MBl. SMK S. 427), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385) wird wie folgt geändert:

I.

1.
Nummer 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„1.
c)
Das Konto ist möglichst kostenfrei zu führen. Etwaig anfallende Gebühren können vom Landesamt für Schule und Bildung erstattet werden.“
2.
Nummer 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
 
„Die Mitteilung erfolgt über das Schulportal nach dem Muster in Anlage 1.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Dresden, den 8. Oktober 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 11, S. 186
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2022