Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über Feuerwehr-Dienstausweise für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen
Vom 21. Juli 1992
I
Für die Ausstellung von Dienstausweisen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen werden folgende Regelungen getroffen:
- 1.
- Bei seiner Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr wird jedem Angehörigen durch den Träger der Feuerwehr ein Dienstausweis ausgestellt.
- 2.
- Die Dienstausweise werden nach dem in der Anlage dargestellten Musterdienstausweis ausgestellt.
- 3.
- Der Vordruck für den Dienstausweis (Rotes Neobond-Papier) kann über die entsprechenden Fachverlage oder den Fachhandel bezogen werden.
II
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 21. Juli 1992
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Schärpf
Stv. Abteilungsleiter