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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Feuerwehr-Dienstausweise für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Feuerwehr-Dienstausweise für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen vom 21. Juli 1992 (SächsABl. S. 1052)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über Feuerwehr-Dienstausweise für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen

Vom 21. Juli 1992

I

Für die Ausstellung von Dienstausweisen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen werden folgende Regelungen getroffen:

1.
Bei seiner Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr wird jedem Angehörigen durch den Träger der Feuerwehr ein Dienstausweis ausgestellt.
2.
Die Dienstausweise werden nach dem in der Anlage dargestellten Musterdienstausweis ausgestellt.
3.
Der Vordruck für den Dienstausweis (Rotes Neobond-Papier) kann über die entsprechenden Fachverlage oder den Fachhandel bezogen werden.

II

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 1992

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Schärpf
Stv. Abteilungsleiter

Anlagen

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1992 Nr. 22, S. 1052

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. August 1992

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002