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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Staatsbetrieb Sachsenforst

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Staatsbetrieb Sachsenforst vom 27. Januar 2022 (SächsABl. S. 211)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
über den Staatsbetrieb Sachsenforst

Vom 27. Januar 2022

I.
Änderung der einzelnen Vorschriften

Die Ziffer IV Nummer 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über den Staatsbetrieb Sachsenforst vom 23. November 2021 (SächsABl. 2022 S. 66) wird durch die folgende Ziffer IV Nummer 2 ersetzt:

„2.
Dem Verwaltungsrat gehören Vertreterinnen und Vertreter der für die Fach- und Dienstaufsicht über Sachsenforst zuständigen Organisationseinheiten des SMEKUL an. Er besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern:
a)
der Leiterin oder dem Leiter der für Sachsenforst zuständigen Fachabteilung des SMEKUL als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
b)
der Leiterin oder dem Leiter des für Sachsenforst zuständigen Fachreferates des SMEKUL,
c)
der Leiterin oder dem Leiter des für Sachsenforst in den Belangen des Naturschutzes zuständigen Fachreferates des SMEKUL,
d)
der Leiterin oder dem Leiter des Personalreferates des SMEKUL und
e)
der Leiterin oder dem Leiter des Haushaltsreferates des SMEKUL.
Im Verhinderungsfall werden die Mitglieder des Verwaltungsrates jeweils durch ihre Vertreterinnen oder Vertreter im Amt vertreten. Im Verhinderungsfall der oder des Vorsitzenden übernimmt die Leiterin oder der Leiter des für Sachsenforst zuständigen Fachreferates des SMEKUL den Vorsitz. Das SMF entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter der Haushaltsabteilung als ständigen Gast.“

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 27. Januar 2022

Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2022 Nr. 7, S. 211
    Fsn-Nr.: 650

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. Februar 2022