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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 18. April 2023 (SächsABl. S. 526)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes

Vom 18. April 2023

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 470) den Betrag des Mehrbelastungsausgleich für den laufenden Erfüllungsaufwand der berechtigten Landkreise und Kreisfreien Städte zu überprüfen, sowie bei Bedarf anzupassen und bekannt zu geben.

Der Mehrbelastungsausgleich beträgt für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils

250 000 Euro jährlich.

Dresden, den 18. April 2023

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Vertretung des Abteilungsleiters
Dipl.-Med. Heidrun Böhm
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2023 Nr. 18, S. 526
    Fsn-Nr.: 600

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2023

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2025