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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter vom 5. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 291)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

Vom 5. Juli 1996

Aufgrund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie mit Zustimmung der betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte verordnet:

§ 1

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter nach § 8 Abs. 2 SächsGDG der Kreisfreien Stadt Görlitz werden dem Niedersächsichen Oberlausitzkreis übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gelichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter vom 24. September 1993 (SächsGVBl. S. 1003), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 112) außer Kraft.

Dresden, den 5. Juli 1996

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
In Vertretung
Albin Ness
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 14, S. 291

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. August 1996

    Fassung gültig bis: 1. April 1999