Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter
Vom 5. Juli 1996
Aufgrund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie mit Zustimmung der betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte verordnet:
§ 1
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter nach § 8 Abs. 2 SächsGDG der Kreisfreien Stadt Görlitz werden dem Niedersächsichen Oberlausitzkreis übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gelichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter vom 24. September 1993 (SächsGVBl. S. 1003), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 112) außer Kraft.
Dresden, den 5. Juli 1996
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
In Vertretung
Albin Ness
Staatssekretär