Gesetz
 
    über den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
 
    Vom 14. Dezember 2000
Der Sächsische Landtag hat am 16. November 2000 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Dezember 2000
 Der Landtagspräsident 
        
 Erich Iltgen
      
 Der Ministerpräsident 
        
 Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
      
 Der Staatsminister der Finanzen 
        
 Prof. Dr. Georg Milbradt
      
