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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zehnte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vollzitat: Zehnte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 6. Februar 2024 (SächsJMBl. S. 105)

Zehnte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vom 6. Februar 2024

I.

Ziffer I der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. November 2023 (SächsJMBl. S. 239) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 8 wird der Wortlaut durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
„a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 21. Juli 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 27. März 2024,“.
2.
In Nummer 9 wird der Wortlaut durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
„a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 15. September 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,“.
3.
Den Nummern 12 bis 15 wird jeweils folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. März 2024,“.
4.
In Nummer 20 wird der Wortlaut durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
„a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 16. März 2022 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII sowie der Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 13. März 2024,“.
5.
Der Nummer 25 wird folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 13. März 2024,“.
6.
Der Nummer 29 wird folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 27. März 2024,“.
7.
Der Nummer 34 wird folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 5. Juni 2024,“.
8.
Den Nummern 31 bis 33 sowie 35 und 36 wird jeweils folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,“.
9.
Der Nummer 30 und den Nummern 37 bis 39 wird jeweils folgender Buchstabe c angefügt:
„c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 27. März 2024,“.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 13. März 2024 in Kraft.

Dresden, den 6. Februar 2024

Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2024 Nr. 2, S. 105
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. März 2024