Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes sowie weiterer Entschädigungsleistungen und Abzugsbeträge nach dem Abgeordnetengesetz
				Vom 14. März 2023
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale (§ 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 [SächsGVBl. S. 326], das zuletzt durch das Gesetz vom 14. Juni 2021 [SächsGVBl. S. 702] geändert worden ist), beträgt ab 1. April 2023 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 3 700,14 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
| lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag | 
|---|---|---|
| a) | bis 50 km | 4 296,19 Euro, | 
| b) | über 50 bis 100 km | 4 566,46 Euro, | 
| c) | über 100 km | 4 837,94 Euro. | 
Die zusätzliche Tagegeld- und Kostenpauschale für die Sitzungsteilnahme (§ 6 Absatz 2 Satz 10 bis 12 des Abgeordnetengesetzes), die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes) sowie der Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) betragen ab 1. April 2023 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 65,03 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
| lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag | 
|---|---|---|
| a) | bis 50 km | 76,72 Euro, | 
| b) | über 50 bis 100 km | 94,41 Euro, | 
| c) | über 100 km | 112,13 Euro. | 
Der monatliche Abzugsbetrag für einen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Dienstwagen (§ 6 Absatz 2 Satz 13 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2023 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 324,57 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
| lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag | 
|---|---|---|
| a) | bis 50 km | 430,81 Euro, | 
| b) | über 50 bis 100 km | 808,48 Euro, | 
| c) | über 100 km | 961,92 Euro. | 
Dresden, den 14. März 2023
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
