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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vollzitat: Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 23. April 2025 (SächsGVBl. S. 147)

Gesetz
zum Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 23. April 2025

Der Sächsische Landtag hat am 26. März 2025 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Abkommen

Dem am 4. November 2024 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt.

Dresden, den 23. April 2025

Der Landtagspräsident
Alexander Dierks

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2025 Nr. 6, S. 147
    Fsn-Nr.: 711

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Mai 2025