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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

1. ÄndVwV zur VwVHybAkt

Vollzitat: 1. ÄndVwV zur VwVHybAkt vom 16. Mai 2025 (SächsJMBl. S. 32)

Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Hybridaktenführung

Vom 16. Mai 2025

I.

Die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21) wird wie folgt geändert:

Ziffer I wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 5 wird durch folgende Nummer 5 ersetzt:
„5.
Amtsgericht Dresden
a)
alle Verfahren ab dem 1. Mai 2025 in Betreuungssachen unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig wurden und die am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt sind,
b)
alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 20. Januar 2020 anhängig wurden und die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,“.
2.
Nach Nummer 5 werden die folgenden Nummern 6 bis 30 eingefügt:
 
„6.
Landgericht Dresden
 
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die vor dem 23. September 2019 anhängig wurden und die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
7.
Landgericht Chemnitz
 
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die vor dem 21. Juli 2021 anhängig wurden und die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
8.
Landgericht Görlitz
 
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die vor dem 15. September 2021 anhängig wurden und die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
9.
Landgericht Leipzig
 
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die vor dem 16. März 2022 anhängig wurden und die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt sind,
10.
Amtsgericht Pirna
 
alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 16. Februar 2020 anhängig wurden und die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
11.
Amtsgericht Zwickau
 
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die vor dem 4. Oktober 2023 anhängig wurden und die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
12.
Amtsgericht Auerbach
 
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
13.
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
 
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
14.
Amtsgericht Plauen
 
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
15.
Amtsgericht Chemnitz
 
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
16.
Amtsgericht Aue-Bad Schlema
 
alle Verfahren ab 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die vor dem 15. November 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
17.
Amtsgericht Freiberg
 
alle Verfahren ab 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H und F, die vor dem 18. Januar 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
18.
Amtsgericht Marienberg
 
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 5. April 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
19.
Amtsgericht Döbeln
 
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 5. April 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
20.
Amtsgericht Görlitz
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
21.
Amtsgericht Bautzen
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
22.
Amtsgericht Hoyerswerda
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 15. März 2023 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
23.
Amtsgericht Kamenz
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
24.
Amtsgericht Weißwasser
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
25.
Amtsgericht Zittau
 
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 15. März 2023 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
26.
Amtsgericht Leipzig
 
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 11. Mai 2022 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
27.
Amtsgericht Borna
 
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 19. Januar 2022 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
28.
Amtsgericht Eilenburg
 
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die vor dem 19. Januar 2022 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
29.
Amtsgericht Grimma
 
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die vor dem 19. Januar 2022 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
30.
Amtsgericht Torgau
 
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die vor dem 19. Januar 2022 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind, sowie alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 4. Juni 2025 in Kraft.

Dresden, den 16. Juni 2025

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2025 Nr. 5, S. 32
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Juni 2025