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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Hybridaktenführung

Vollzitat: Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Hybridaktenführung vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66)

Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Hybridaktenführung

Vom 5. August 2025

I.

Die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Mai 2025 (SächsJMBl. S. 32) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Ziffer I wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I wird die Angabe „die vor dem 1. Januar 2026 in Papierform angelegten“ durch die Angabe „vor dem 1. Januar 2026 in Papierform angelegte und bisher noch in Papierform geführte“ ersetzt.
2.
Die Nummern 5 bis 30 werden durch folgende Nummern 5 bis 33 ersetzt:
5.
Amtsgericht Dresden
a)
alle Verfahren ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig wurden und die am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt sind,
b)
alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
6.
Landgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
7.
Landgericht Chemnitz
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
8.
Landgericht Görlitz
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
9.
Landgericht Leipzig
alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt sind,
10.
Amtsgericht Pirna
a)
alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
11.
Amtsgericht Zwickau
a)
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
12.
Amtsgericht Auerbach
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
13.
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
14.
Amtsgericht Plauen
alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
15.
Amtsgericht Chemnitz
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
16.
Amtsgericht Aue-Bad Schlema
a)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
17.
Amtsgericht Freiberg
a)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind
18.
Amtsgericht Marienberg
a)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
19.
Amtsgericht Döbeln
a)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt sind,
20.
Amtsgericht Görlitz
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
21.
Amtsgericht Bautzen
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
22.
Amtsgericht Hoyerswerda
a)
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
23.
Amtsgericht Kamenz
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
24.
Amtsgericht Weißwasser
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
25.
Amtsgericht Zittau
a)
alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
Alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt sind.
26.
Amtsgericht Leipzig
a)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
27.
Amtsgericht Borna
a)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
28.
Amtsgericht Eilenburg
a)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F wiederaufleben, etwa im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens,
b)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig wurden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
29.
Amtsgericht Grimma
a)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
b)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
30.
Amtsgericht Torgau
a)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
b)
alle Verfahren ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig wurden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt sind,
31.
Verwaltungsgericht Chemnitz
alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt sind,
32.
Verwaltungsgericht Leipzig
alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt sind,
33.
Verwaltungsgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt sind.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Dresden, den 5. August 2025

In Vertretung für die Staatsministerin der Justiz
Der Amtschef
Till Pietzcker

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2025 Nr. 8, S. 66
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2025