Richtlinie 
des Sächsischen Staatsministeriums 
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz 
zur Änderung der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 
(Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS)
				Vom 14. Oktober 2025
Die Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18. September 2018 (SächsABl. S. 1211), die zuletzt durch die Richtlinie vom 19. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 42) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300), wird wie folgt geändert:
Ziffer VI wird durch folgende Ziffer VI ersetzt:
„VI.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft, mit Ausnahme von Ziffer III, die mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft tritt und mit Ausnahme von Ziffer IV, die mit Außerkrafttreten der „Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am 26. April 2021 außer Kraft getreten ist.“
Dresden, den 14. Oktober 2025
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter
