Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung
Vom 3. November 2025
Nach Artikel 2 Satz 2 der Zweiten Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung vom 9. Oktober 2024 (SächsGVBl. S. 906) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Satz 1 mit der Wahl eines Sächsischen Integrationsbeauftragten durch den Landtag am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist.
Dresden, den 3. November 2025
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Saskia Tietje
Abteilungsleiterin Recht und Kommunales
