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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Beleihung mit der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Hopfen

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Beleihung mit der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Hopfen vom 13. Mai 2026 (SächsABl. S. 523)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Beleihung mit der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Hopfen

Vom 13. Mai 2026

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt bekannt, dass aufgrund von § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Durchführung des Hopfengesetzes (HopfenDVO) vom 11. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 423, 436) der Hopfenring e. V. in 85283 Wolnzach mit der Durchführung der Zertifizierung von Hopfen in Sachsen mit Bescheid des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 19. März 2026 mit Wirkung vom 15. April 2026 beliehen worden ist.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e. G. in 85283 Wolnzach vom 20. August 2009 zur Durchführung der Zertifizierung von Hopfen in Sachsen wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 14. April 2026 beendet.

Dresden, den 13. Mai 2026

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Müller von Berneck
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2026 Nr. 23, S. 523
    Fsn-Nr.: 632

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. April 2026