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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026 vom 15. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 250)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026

Vom 15. Juli 2026

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bekannt, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss am 20. Mai 2026,
Az.: 6 C 39/23, beschlossen hat:

§§ 1 und 2 sowie die Anlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung düngerechtlicher Vorschriften vom 15. November 2022 werden für unwirksam erklärt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Dresden, den 15. Juli 2026

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Gellner
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2026 Nr. 10, S. 250
    Fsn-Nr.: 630

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. August 2026