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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken vom 9. Juli 2008 (SächsABl. S. 989), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 393)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst und
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken

Vom 9. Juli 2008

I.
Name, Rechtsstellung und Sitz

Die Aufgaben der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken werden dem neu zu bildenden Referat „Landesamt für Ausbildungsförderung, Landesfachstelle für Bibliotheken“ der Landesdirektion Chemnitz zugeordnet.

II.
Aufgaben

Die Landesfachstelle für Bibliotheken (Landesfachstelle) fördert im gesamten Freistaat Sachsen die Leistungsfähigkeit insbesondere Öffentlicher Bibliotheken auf der Grundlage fachlicher Standards, vor allem in den strukturschwachen Gebieten durch

1.
die innovative Gestaltung lokaler und regionaler Bibliotheksverbünde;
2.
Vernetzung der Online-Angebote der Öffentlichen Bibliotheken untereinander und mit den IT-gestützten Dienstleistungen der sächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken;
3.
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten
 
a)
zur koordinierten Förderung von Öffentlichen Bibliotheken über die Kulturräume,
 
b)
zur Bibliothekserhaltung und Entwicklung in den Kommunen,
 
c)
zur Zusammenarbeit der Öffentlichen Bibliotheken mit Schulen und anderen Einrichtungen zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz;
4.
Koordinierung der fachbezogenen zielgruppenorientierten Weiterbildung;
5.
Vermittlung von Ergänzungsbeständen;
6.
verantwortliche Bearbeitung der Deutschen Bibliotheksstatistik für den Bereich „Öffentliche Bibliotheken“ des Freistaates Sachsen.

Der Leiter oder die Leiterin legt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich hierzu einen Jahresplan und einen Tätigkeitsbericht vor.

III.
Leitung

Der Leiter oder die Leiterin der Landesfachstelle nimmt die Aufgaben in enger fachlicher Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wahr. Die Dienstaufsicht bleibt im Übrigen unberührt.

IV.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken vom 11. April 2006 (SächsABl. S. 413) außer Kraft.

Dresden, den 7. Juli 2008

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

Dresden, den 9. Juli 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 31, S. 989
    Fsn-Nr.: 70-V08.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021