Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich
Vom 19. März 2003
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich (SMS-NöA) vom 1. Juni 1999 (SächsABl. S. 579) wird aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 19. März 2003
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Dr. Albin Nees
Staatssekretär