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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich vom 19. März 2003 (SächsABl. S. 367)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich

Vom 19. März 2003

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Regelung der Zuständigkeiten bei der Nachprüfung öffentlicher Aufträge im Geschäftsbereich (SMS-NöA) vom 1. Juni 1999 (SächsABl. S. 579) wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. März 2003

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Dr. Albin Nees
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 16, S. 367
    Fsn-Nr.: 56

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. April 2003

    Fassung gültig bis: 18. April 2003