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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Sechste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen

Vollzitat: Sechste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 7. März 2006 (SächsABl. S. 339)

Sechste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen

Vom 7. März 2006

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 3), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Februar 2005 (SächsABl. S. 174), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 758), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst:
 
„2.2)
Das Zeithonorar für Prüfleistungen, die ab 1. Januar 2006 erbracht werden, beträgt einheitlich (unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde) pro Stunde für Wirtschaftsprüfer (Qualifikationsstufe I) 90,90 EUR, für erfahrene Prüfer (Qualifikationsstufe II) 70,20 EUR und für Prüfungsassistenten (Qualifikationsstufe III) 53,35 EUR.
Ab 1. Januar 2007 ist auf der Grundlage des Tarifabschlusses und der Preissteigerungsrate 2006 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2006 festgesetzten Gebühren für die in 2007 festzulegenden Gebührensätze vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre auf der Basis des jeweiligen Vorjahres. Die Sätze werden rechtzeitig bekannt gegeben.“
2.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „2 DM“ wird durch die Angabe „1 EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Dresden, den 7. März 2006

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 14, S. 339

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007