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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2002

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2002 vom 9. November 2001 (MBl. SMF 2002 S. 1)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2002

Az.: StS/32-S 2334-31/34-64874

Vom 9. November 2001

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2002 sind durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2945) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2002 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern

a)
für ein Mittag- oder Abendessen 2,51 Euro,
b)
für ein Frühstück 1,40 Euro.

Im Übrigen wird auf R 31 Abs. 7 und 8 LStR 2002 hingewiesen.

Dieser Erlass entspricht dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2001, Az.: IV C 5 – S 2334 – 155/01, das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird.

Dresden, 9. November 2001

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
In Vertretung
Pering
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMF 2002 Nr. 1, S. 1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 9. November 2001

    Fassung gültig bis: 30. November 2005