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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – MLuS 02 – geänderte Fassung 2005

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – MLuS 02 – geänderte Fassung 2005 vom 20. Mai 2005 (SächsABl. S. 478), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – MLuS 02 – geänderte Fassung 2005

Vom 20. Mai 2005

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 6/2005 vom 12. April 2005 auf das „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – MLuS 02, geänderte Fassung 2005“ hingewiesen und die Anwendung für den Bereich der Bundesfernstraßen empfohlen.
Die Veröffentlichung des Allgemeinen Rundschreibens erfolgt im Verkehrsblatt.
Bei der Neufassung des MLuS 02 wurden insbesondere die Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3626), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1612, 1625), und die Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV) berücksichtigt.
In der Papierversion sind deshalb unter anderem die Ausführungen zum bislang betrachteten Luftschadstoff Ruß gestrichen und Korrekturen im Hinblick auf die zur Beurteilung heranzuziehenden Grenzwerte vorgenommen worden.
Das Emissionsmodul des PC-Berechnungsverfahrens zur Abschätzung straßenverkehrsbedingter Immissionen basiert nunmehr auf den Daten der aktuellen Version 2.1 des Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA).
Die geänderte Fassung des MLuS 02 ist für die Bundesfern- und Staatsstraßen sowie Kreisstraßen, soweit diese in der technischen Verwaltung der Straßenbauämter liegen, anzuwenden. Neuen Planungsverträgen ist es deshalb ab sofort zugrunde zu legen. Den Landkreisen und Kommunen wird empfohlen, es für Straßen in ihrer Baulast ebenfalls anzuwenden.
Das Merkblatt kann als Papierversion beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, und als PC-Berechnungsprogramm beim Ingenieurbüro Lohmeyer (www.lohmeyer.de), An der Roßweid 3, 76229 Karlsruhe, bezogen werden.

Dresden, den 20. Mai 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 23, S. 478
    Fsn-Nr.: 471-V05.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. Mai 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007