Beauftragung
des Abteilungsleiters 1
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten
Az.: 15-0310.00/10
Vom 5. Januar 2005
Gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten vom 7. August 2001 (DienstVVO-SMK, SächsGVBl. S. 477) beauftrage ich den Abteilungsleiter 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit Wirkung vom 28. Januar 2005 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten in Disziplinarangelegenheiten von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16.
Dies schließt insbesondere auch die Befugnis ein, Ermittlungsführer zu bestellen, Verfahren einzustellen und abweichende Entscheidungen nach § 26 Sächsische Disziplinarordnung zu treffen.
Diese Beauftragung ersetzt die „Verwaltungsvorschrift zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten“ vom 23. Juni 2003.
Dresden, den 5. Januar 2005
Der Staatsminister für Kultus
Steffen Flath