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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beauftragung des Abteilungsleiters 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in Disziplinarangelegenheiten

Vollzitat: Beauftragung des Abteilungsleiters 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in Disziplinarangelegenheiten vom 5. Januar 2005 (MBl. SMK S. 9), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211)

Beauftragung
des Abteilungsleiters 1
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten

Az.: 15-0310.00/10

Vom 5. Januar 2005

Gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten vom 7. August 2001 (DienstVVO-SMK, SächsGVBl. S. 477) beauftrage ich den Abteilungsleiter 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit Wirkung vom 28. Januar 2005 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten in Disziplinarangelegenheiten von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16.

Dies schließt insbesondere auch die Befugnis ein, Ermittlungsführer zu bestellen, Verfahren einzustellen und abweichende Entscheidungen nach § 26 Sächsische Disziplinarordnung zu treffen.

Diese Beauftragung ersetzt die „Verwaltungsvorschrift zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten“ vom 23. Juni 2003.

Dresden, den 5. Januar 2005

Der Staatsminister für Kultus
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2005 Nr. 2, S. 9
    Fsn-Nr.: 241-V05.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Januar 2005