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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS)“, Ausgabe 2000

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS)“, Ausgabe 2000 vom 6. November 2000 (SächsABl. S. 921), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS)“
– Ausgabe 2000 –

Vom 6. November 2000

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2000 vom 31. Januar 2000 das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS)“ – Ausgabe 2000 – eingeführt.

Die Veröffentlichung erfolgte im Verkehrsblatt 2000, Heft 7, Seite 171. Das MAmS, Ausgabe 2000, ersetzt das MAmS, Ausgabe 1987.

Das MAmS 2000 enthält Hilfen für die Planung und den Entwurf von Einrichtungen zum Schutz von Amphibien sowie Hinweise zum Schutz und zur Gestaltung von Land- und Wasserlebensräumen.

Das MAmS 2000 ist für die Bundesfernstraßen und die Staatsstraßen sowie für die Kreisstraßen, soweit diese in der technischen Verwaltung der Straßenbauämter liegen, anzuwenden.

Den Landkreisen und Kommunen wird empfohlen, das MAmS 2000 für Straßen in ihrer Baulast ebenfalls anzuwenden.

Das Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS) – Ausgabe 2000 – ist beim FGSV Verlag, Konrad-Adenauer-Straße 13, 50973 Köln (Telefon: (02 21) 93 55 73-0, Fax: (02 21) 39 37 47) zu beziehen.

Dresden, den 6. November 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 48, S. 921
    Fsn-Nr.: 471-V00.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007