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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Erzieheranerkennung

Vollzitat: VwV Erzieheranerkennung vom 1. Oktober 1996 (MBl. SMK 1997 S. 1), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)

Anlage II

Fächer und Stundenumfang des Unterrichts

Fächer und Stundenumfang
Fächer Fortbildung im Umfang von 240 Stunden SFortbildung im Umfang von 120 Stunden

Fächer

Fortbildung im Umfang von 240 Stunden

Fortbildung im Umfang von 120 Stunden


Rechtskunde (Kinder- und Jugendhilferecht)

 40 Std.

 40 Std.

Pädagogik des Kindes- und Jugendalters

 25 Std.

 25 Std.

Psychologie des Kindes- und Jugendalters

 35 Std.

 35 Std.

Soziologie

 20 Std.

 

Heilpädagogik

 20 Std.

 

Kinder- und Jugendliteratur/Medienpädagogik

 20 Std.

 

Ethik

 20 Std.

 

Praxis- und Methodenlehre, einschließlich Fachmethodiken

 60 Std.

 

Zur freien Verfügung für die nicht obligatorischen Gebiete

 

20 Std.

 

240 Std.

120 Std.

Anlage III

Unterrichtsinhalte

Für die Aufstellung eines Curriculum gelten folgende Rahmenrichtlinien:

Unterrichtsinhalte
Stundenzahl Unterrichtsinhalte

Rechtskunde
(Kinder- und
Jugendhilferecht)

 

(40 Std.)

  • Grundlagen des Rechts
  • Rechtsstellung des Minderjährigen
    in der Gesellschaft/in der Familie
  • Der Minderjährige und seine Rechtsgeschäfte
  • Die Haftung des Minderjährigen
  • Die Aufsichtspflicht über Minderjährige
  • Jugendhilfe/Jugendschutz/Jugendstrafrecht
  • Der Erzieher als Arbeitnehmer

Pädagogik des
Kindes- und Jugendalters

 

(25 Std.)

  • Einsicht in die Zielgerichtetheit der Erziehung
  • Erziehungsfähigkeit/ Erziehungsnotwendigkeit/ Bedeutsamkeit pädagogischer Entscheidungen
  • Einsicht in die Bedeutung von Erziehung als sozialem Lernen für die Entwicklung der Persönlichkeit
  • Erzieherverhalten/Erziehungsstile
  • Erziehung in der Familie
  • Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen, Strukturierung der Einrichtungen

Psychologie des
Kindes- und Jugendalters

 

(35 Std.)

  • Fähigkeit, das eigene Verhalten zu reflektieren
  • Einblick in tiefenpsychologische Sichtweisen
  • Einsicht in die Bedeutung der Kommunikation für die Entstehung und Veränderung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Anlage/Umwelt
  • Bedürfnisse des Kindes/Handlungsweisen des Erziehers

Soziologie

 

(20 Std.)

  • Lebens- und Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Familie und Sozialisation
  • Konformität und Abweichung
  • Institutionalisierte Formen der Erziehung

Heilpädagogik

 

(20 Std.)

  • Überblick über Ursachen, die zur Schädigung des Nervensystems führen können
  • Verständnis der besonderen Probleme bei der Sozialisation von Verhaltensgestörten
  • Überblick über Grundprobleme und Aufgabenbereiche der Heilpädagogik sowie elementare Fähigkeit zu heilerzieherischem Handeln

Kinder- und Jugendliteratur/
Medienpädagogik

 

(20 Std.)

  • Bewußtsein möglicher Wirkungen von Jugendliteratur auf den jugendlichen Leser und Reaktionen darauf
  • Kenntnis der wichtigsten Einsatzmöglichkeiten von Jugendliteratur in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und Entwicklung der Fähigkeit von alters- und situationsgemäßer Auswahl von Literatur
  • Fähigkeit, mit Comics in der sozialpädagogischen Arbeit umzugehen

Ethik

 

(20 Std.)

  • Der Mensch und sein persönliches Leben
  • Der Mensch in Gemeinschaft mit anderen

Praxis- und Methodenlehre, einschließlich Fachmethodiken

 

(60 Std.)

  • Theorie und Didaktik sozialpädagogischer Arbeit in Teilbereichen, die nicht der vorliegenden Qualifikation entsprechen. Dabei ist die musikalische Erziehung, Kunsterziehung und Werkerziehung zu berücksichtigen.

Marginalspalte

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

MBl. SMK 1997 Nr. 1, S. 1
Fsn-Nr.: 710-V96.12

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 1. Oktober 1996

Fassung gültig bis: 2. November 2012