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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Gewahrsamssachen

Vollzitat: VwV Gewahrsamssachen vom 8. Dezember 1995 (SächsJMBl. 1996 S. 1), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 780)

1.
Grundsatz

Gelangen Gegenstände in den amtlichen Gewahrsam einer Justizbehörde, so haben alle beteiligten Bediensteten darauf zu achten, daß die Gegenstände nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift vor Verlust, Verderb und Beschädigung geschützt sind.

2. Teil
Allgemeine Regelungen

3. Teil
Einfache Aufbewahrung

4. Teil
Besonders gesicherte Aufbewahrung

5. Teil
Rückgabe

6. Teil
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

Dresden, den 8. Dezember 1995

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsJMBl. 1996 Nr. 1, S. 1
Fsn-Nr.: 300-V95.2

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 1. Januar 1996

Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007