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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahr 1997

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahr 1997 vom 19. November 2002 (SächsABl. S. 1233)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahr 1997

Az.: 12-0500.10/43/11

Vom 19. November 2002

1
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) verlängert:
 
a)
Organisationsstatut der Staatlichen Seminare für das Lehramt an Mittelschulen vom 22. Oktober 1991 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 4/1991, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
b)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Erteilung von Mehrarbeitsunterrichtsstunden (Überstunden) vom 27. Januar 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 3/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
c)
Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung (Schulformular-VwV) vom 9. März 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 4/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
d)
Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für Aussiedlerkinder an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 6. März 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 4/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
e)
Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 6. März 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 4/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
f)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestellung von Lehrbeauftragten für die Staatlichen Seminare vom 6. Mai 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
g)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu finanziellen Regelungen und Abrechnungsverfahren beim Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ und gleichgestellter schulsportlicher Wettbewerbe des Freistaates Sachsen vom 30. Juni 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 8/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
h)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vom 2. Juli 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 9/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
i)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen vom 22. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 333) (Organisation und Inhalte der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen) vom 22. Juni 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 10/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
j)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Datenschutz an Schulen und Schulaufsichtsbehörden des Freistaates Sachsen (SchulDatenschutzVwV) vom 15. Juli 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 10/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
k)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Auswahl und Bestellung von Beratungslehrern im Freistaat Sachsen vom 1. Juni 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 10/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
l)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Tätigkeit von Beratungslehrern an den Schulen des Freistaates Sachsen vom 1. Juni 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 10/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
m)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Organisation und zu den Inhalten der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an Gymnasien vom 18. Mai 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
n)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über das Organisationsstatut der Staatlichen Seminare für das Höhere Lehramt an Gymnasien vom 1. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
o)
Verwaltungsvorschrift zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen vom 20. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
p)
Wochenstundentafel für die Abendmittelschule im Freistaat Sachsen vom 20. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
q)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen vom 20. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
r)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Dienstbefreiung bei der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter vom 3. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 13/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
s)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über das Organisationsstatut der Staatlichen Seminare für das Lehramt an Grundschulen vom 1. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 15/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
t)
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern vom 20. August 1992 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 16/1992, verlängert im Sächsischen Amtsblatt 52/1997)
 
u)
Erlaß zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 3. März 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 3/1997)
 
v)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung von Maßnahmen des Lehrer- und Assistentenaustausches, für Hospitationsaufenthalte sowie Maßnahmen im Rahmen bilateraler Absprachen vom 1. April 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 5/1997)
 
w)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Besetzung von Stellen mit Fachleitern und Fachberatern (VwVBesetzungFL/FB) vom 12. Mai 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 9/1997)
 
x)
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen vom 23. Mai 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 10/1997)
 
y)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis und Abgangszeugnis des Gymnasiums vom 5. August 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1997)
 
z)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Geltung von Stundentafeln an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I) und Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet im Freistaat Sachsen vom 16. Juli 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1997)
 
aa)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung des Formulars „Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes vom 22. Juli 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 11/1997)
 
bb)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Förderschulen gemäß § 12 Abs. 8 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen zu verwendenden Formblätter vom 26. August 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 12/1997)
 
cc)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Geltung von Stundentafeln an Förderschulen im Freistaat Sachsen vom 13. August 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 12/1997)
 
dd)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vom 31. Juli 1997, Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 OAVO vom 15. Januar 1996 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 13/1997)
 
ee)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlußzeugnissen der Mittelschule und Abschlußzeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 17. September 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 14/1997)
 
ff)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Organisationsstatut des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung (Comenius-Institut) vom 15. Oktober 1997 (Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 15/1997)
2
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2002 in Kraft.

Dresden, den 19. November 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Kultus
Görlich
Ministerialdirigent

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 50, S. 1233

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005