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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule vom 30. August 2000 (SächsGVBl. S. 414)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Vom 30. August 2000

Es wird verordnet aufgrund von

1.
§ 62 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 271) geändert worden ist,
2.
§ 19 Satz 1 Nr. 3 und 4 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207, 213) geändert worden ist:

Artikel 1
Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 11. August 1999 (SächsGVBl. S. 517) wird wie folgt geändert:

1.
§ 87 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 11 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 12 wird nach dem Wort „Assistent“ das Wort „und“ eingefügt.
 
c)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:
 
 
„13.
Assistent für Softwaretechnologie“.
2.
§ 90 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1 Buchst. a wird wie folgt gefasst:
 
 
„a)
Automatisierungstechnik,“.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstaben a und b werden wie folgt gefasst:
„a) Programmentwicklung,
b) Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation,“.
 
 
bb)
Folgender Buchstabe d wird angefügt:
„d) Betriebssysteme und Netze,“.
 
c)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
 
 
 
„b) Betriebswirtschaft,“.
 
 
bb)
In Buchstabe c wird die Angabe „Entwurf, Gestaltung oder“ gestrichen.
 
d)
In Nummer 7 Buchst. b werden die Worte „Bearbeiten bewegter Bilder“ durch das Wort „Computeranimation“ ersetzt.
 
e)
In Nummer 12 Buchst. c wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
 
f)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:
 
 
„13.
Assistent für Softwaretechnologie:
 
 
 
a) Software-Engineering,
b) Betriebssysteme und Netze,
c) Datenbanken.“
3.
§ 92 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2 werden die Worte „Betriebliche Information und Kommunikation“ durch die Angabe „Kaufmännische Projekte/Softwareprojekte“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 werden die Worte „Komplexes Laborpraktikum“ durch das Wort „Kollektionsgestaltung“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 5 wird die Angabe „Elektrische Maschinen/Stromrichter/Anlagen“ durch das Wort „Energietechnik“ ersetzt.
 
d)
In Nummer 10 wird vor dem Wort „Programmierung“ das Wort „Praktikum“ eingefügt.
 
e)
In Nummer 12 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
 
f)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:
 
 
„13.
Assistent für Softwaretechnologie:
 
 
 
Programmierung.“
4.
§ 94 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 11 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 12 wird am Ende das Wort „oder“ eingefügt.
 
c)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:
 
 
„13.
,Staatlich geprüfte Assistentin für Softwaretechnologie/Staatlich geprüfter Assistent für Softwaretechnologie‘ “.

Artikel 2
Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

§ 92 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 11. August 1999 (SächsGVBl. S. 517), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Prüfung gemäß Absatz 1 Nr. 6 und 7 findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt; ihre Dauer beträgt an jedem der beiden Tage mindestens 360 Minuten, jedoch nicht mehr als 480 Minuten.“
2.
Absatz 3 wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 11. August 1999 (SächsGVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 2 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:

1.
§ 87 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 12 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 13 wird nach dem Wort „Softwaretechnologie“ das Wort „und“ eingefügt.
 
c)
Folgende Nummer 14 wird angefügt:
„14. Assistent für Multimedia“.
2.
§ 90 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 13 Buchst. c wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
 
b)
Folgende Nummer 14 wird angefügt:
„14. Assistent für Multimedia:
 
 
 
a) Hardwarekonfiguration/Datenhandling,
b) Betriebssysteme und Netze,
c) Gestaltung und Programmierung.“
3.
§ 92 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 5 wird das Wort „Energietechnik“ durch die Worte „Praxis Elektrotechnik“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 13 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
 
c)
Folgende Nummer 14 wird angefügt:
 
 
14.
Assistent für Multimedia:
 
 
 
Multimediasysteme.“
4.
§ 94 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 12 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Nummer 13 wird am Ende das Wort „oder“ eingefügt.
 
c)
Folgende Nummer 14 wird angefügt:
 
 
14.
,Staatlich geprüfte Assistentin für Multimedia/Staatlich geprüfter Assistent für Multimedia‘ “.

Artikel 4
In-Kraft-Treten

Artikel 1 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2000 in Kraft. Artikel 2 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Artikel 3 dieser Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.

Dresden, den 30. August 2000

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 12, S. 414

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2000

    Fassung gültig bis: 24. Mai 2007