Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Gewährung einer Zuwendung zu den Kosten notwendiger Mehraufwendungen für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
Vom 1. Juli 1997
- 1
- Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
- 1.1
- Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen für die Bewilligung staatlicher Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 der Vorläufigen Sächsischen Haushaltsordnung (Vorl. VV zu § 44 SäHO) vom 13. Mai 1992 (ABl.SMF Nr. 5/1992 S. 1) Zuwendungen für öffentliche Gymnasien mit anerkannter vertiefter Ausbildung gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a bis d der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 15. Dezember 1993 – (Schulordnung Gymnasien – SOGY) (SächsGVBl. 1994 S. 220), um die durch die Ausbildung an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung notwendigen profilbezogenen Mehraufwendungen auszugleichen. Gymnasien im Sinne von Satz 1 sind
- a)
- Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung,
- b)
- Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung,
- c)
- Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung,
- d)
- Gymnasien mit vertiefter sprachlicher Ausbildung.
- Gefördert werden die in der Anlage abschließend aufgezählten Gymnasien.
- 1.2
- Die Zuwendung wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- 2
- Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzung
- Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie ist jeder Schulträger, der ein in der Anlage genanntes Gymnasium unterhält.
- 3
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- 3.1
- Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag gewährt.
- 3.2
- Die Höhe der Zuwendung je Zuwendungsempfänger pro Schuljahr errechnet sich wie folgt: Der jeweilige verfügbare Haushaltsansatz wird entsprechend der in der Anlage aufgeführten Anzahl der Gymnasien nach § 4 Abs. 1 SOGY zu gleichen Teilen aufgeteilt.
- 4
- Verfahren
- 4.1
- Die Zuwendung wird auf Antrag des Schulträgers nach Nummer 2 gewährt und auf das vom ihm genannte Konto überwiesen. Der Antrag ist jährlich bis spätestens zum 31. Oktober für das laufende Schuljahr an das Sächsische Staatsministerium für Kultus zu richten. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden als verspätet abgelehnt.
- 4.2
- Die Auszahlung der rechtzeitig beantragten Zuwendung erfolgt mit Ablauf eines jeden Schuljahres.
- 4.3
- Der Schulträger weist bis spätestens zum 31. Dezember die Verwendung der Zuwendung für das abgelaufene Schuljahr durch Vorlage der entsprechenden Belege nach.
- 4.4
- Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gilt die Vorl. VV zu § 44 SäHO, soweit nicht in diese Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
- 5
- Inkrafttreten
- Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Dresden, den 1. Juli 1997
Der Staatsminister für Kultus
In Vertretung
Günther Portune
Staatssekretär
Anlage
Abschließende Aufzählung der Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung
- Rudolf-Hildebrand-Gymnasium, Markkleeberg
- Lessing-Gymnasium, Hoyerswerda
- Clara-Wieck-Gymnasium, Zwickau
- Gymnasium Kreuzschule, Dresden
- Gymnasium Thomasschule, Leipzig
Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung
- Wilhelm-Ostwald-Gymnasium, Leipzig
- Werner-Heisenberg-Gymnasium, Riesa
- Johannes-Kepler-Gymnasium, Chemnitz
- Gymnasium Dresden-Blasewitz
Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung
- Sportgymnasium Dresden
- Sportgymnasium Chemnitz
- Landkreisgymnasium Annaberg-Buchholz, Außenstelle Oberwiesenthal
- Gymnasium Klingenthal
Gymnasien mit vertiefter sprachlicher Ausbildung
- Georgius-Agricola-Gymnasium, Chemnitz
- Friedrich-Schiller-Gymnasium, Pirna
- Romain-Rolland-Gymnasium, Dresden
- Anton-Philipp-Reclam-Gymnasium, Leipzig
- St. Augustin-Gymnasium, Grimma