Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen vom 30. Januar 1992
(SMWK-VerlängerungsVwV 1997)
Vom 4. Dezember 1997
- 1
- Die Geltungsdauer der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (Hochschulabschlüsse, Abschlüsse an Kunst- und Musikhochschulen, Abschlüsse an kirchlichen Ausbildungseinrichtungen, Fach- und Ingenieurschulabschlüsse) vom 30. Januar 1992 (SächsABl. SD Nr. 1/1992) wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2002 verlängert.
- 2
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Dresden, den 4. Dezember 1997
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Dr. Dr. G. Maibaum
Leiter der Abteilung Hochschulen