1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Gliederung und Gruppierung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Gliederung und Gruppierung vom 31. Mai 2002 (SächsABl. SDr. S. S 494)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VvV Gliederung und Gruppierung

Vom 31. Mai 2002

Aufgrund von

1.
§ 128 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 86) geändert worden ist, und
2.
§ 69 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 86, 87) geändert worden ist,

wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, die Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV Gliederung und Gruppierung) vom 8. Januar 2002 (SächsABl. SDr. S. S165) wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 werden nach „Anlage 19“ ein Semikolon und die Angabe eingefügt:
„20. Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – (Anlage 20) “.
2.
In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe „mit *“ die Angabe „oder **“ gestrichen.
3.
§ 12 wird aufgehoben.
4.
§ 13 wird wie folgt gefasst:
„Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Die im Einzelplan 4 zu veranschlagenden und in der Anlage 20 angeführten Sozialleistungen sind in Haushaltsplan und Haushaltsrechnung gemäß dieser Anlage abzuwickeln.“
5.
Die „Anlage 1, Gliederung der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen (Gliederungsplan)“ wird wie folgt geändert:
 
a)
In der „Übersicht über die Einzelpläne (E):“ werden nach der Ziffer „4“ die Worte „Soziale Angelegenheiten“ durch die Worte „Soziale Sicherung“ ersetzt.
 
b)
Beim „UA 211 Grundschulen“ wird in der Spalte „Hinweise“ nach dem Wort „zuzuordnen“ in einer neuen Zeile angefügt:
„Einschließlich Sporteinrichtungen in direktem Zusammenhang mit Schulen, die überwiegend dem Schulsport dienen (nicht bei UA 561 buchen).“
 
c)
Der „Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –“ wird wie folgt gefasst:
Einzelplan 4 – Soziale Sicherung
E A UA Bezeichnung Hinweise
E A UA Bezeichnung der Aufgabenbereiche,
Zuordnung
Hinweise
4     Soziale Sicherung  
  40   Verwaltung der sozialen Angelegenheiten  
    400 Allgemeine Sozialverwaltung auch Kosten nach § 57 SGB IX
    403 Betreuungsbehörde Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz und dem Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (AGBtG)
    405 Verwaltung der Ausbildungsförderung Jugendbehörden, Jugendamt
    407 Verwaltung der Jugendhilfe (ohne Verwaltung der Einrichtungen) Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Jugendamtes
Verwaltungsaufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Andere Verwaltungsaufgaben nach Bundes- und Landesrecht
Sonstige Verwaltungsaufgaben
Personal- und Sachkosten im Rahmen von Maßnahmen der Jugendhilfe sind bei der betreffenden Hilfeart bei A 45 nachzuweisen. Ist die Trennung von Verwaltungs- und Leistungsaufgaben ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Zuordnung nach dem Schwerpunkt entweder bei UA 407 oder bei A 45
  41   Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)  
      Örtlicher Träger UA 410 bis 414 Sozialhilfeleistungen örtlicher Träger
    410 Hilfe zum Lebensunterhalt
    4100 Örtliche Sozialhilfe
    (4104) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4105) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4107) Aufwendung für Spätaussiedler
    411 Hilfe zur Pflege
    4110 Örtliche Sozialhilfe
    (4114) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4115) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4117) Aufwendung für Spätaussiedler
    412 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Leistungen in Verbindung mit SGB IX
    4120 Örtliche Sozialhilfe  
    (4124) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    (4125) Aufwendung für sonstige Ausländer  
    (4127) Aufwendung für Spätaussiedler  
    413 Hilfe bei Krankheit  
    4130 Örtliche Sozialhilfe  
    4134 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4135 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4137 Aufwendung für Spätaussiedler  
    414 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen  
    4140 Örtliche Sozialhilfe  
    4144 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4145 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4147 Aufwendung für Spätaussiedler  
      Überörtlicher Träger UA 415 bis 419
Sozialhilfeleistungen des LWV
    415 Hilfe zum Lebensunterhalt § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4150 Überörtliche Sozialhilfe
    4154 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4155 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4157 Aufwendung für Spätaussiedler  
    416 Hilfe zur Pflege § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4160 Überörtliche Sozialhilfe
    4164 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4165 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4167 Aufwendung für Spätaussiedler  
    417 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4170 Überörtliche Sozialhilfe
    4174 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4175 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4177 Aufwendung für Spätaussiedler  
    418 Hilfe bei Krankheit; Hilfe bei Schwangerschaft
Hilfe bei Familienplanung
§ 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4180 Überörtliche Sozialhilfe  
    4184 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4185 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4187 Aufwendung für Spätaussiedler  
    419 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4190 Überörtliche Sozialhilfe
    (4194) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4195) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4197) Aufwendung für Spätaussiedler
    4199 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
      Überörtlicher Träger
  42   Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    4200 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  43   Soziale Einrichtungen und Dienste
(ohne Einrichtungen und Dienste der
Jugendhilfe – eigene Einrichtungen –)
    431 Soziale Einrichtungen für Ältere (ohne Pflegeeinrichtungen)  
    432 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
nach SGB XI
 
    433 Soziale Einrichtungen für Behinderte  
    435 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose  
    436 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer  
    439 Andere soziale Einrichtungen zum Beispiel Frauenhäuser
  44   Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen  
    4400 Aufwendungen nach dem BVG  
  45   Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
(Hilfe an natürliche Personen; auch Zuschüsse
an andere Träger für personenbezogene Einzelmaßnahmen)
 
    4510 Jugendarbeit §§ 11, 74 Abs. 6 SGB VIII
    4520 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz §§ 13, 14 SGB VIII
    4530 Förderung der Erziehung in der Familie §§ 16, 17, 18, 19, 20, 21, 40, 90 SGB VIII
    4540 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege §§ 22, 23, 25, 90 SGB VIII
    4550 Hilfe zur Erziehung §§ 27 bis 40 SGB VIII
    4560 Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte/Hilfe für junge Volljährige/Schutzmaßnahmen §§ 30, 34, 35, 35a, 40, 41, 42, 43 SGB VIII
    4570 Adoptionsvermittlung, Amtsvormund- und Amtspflegeschaften, Jugendgerichtshilfe §§ 50, 51, 52, 55, 56, 58 SGB VIII
    4580 Übrige Hilfen §§ 72, 74 SGB VIII, ohne § 74 Abs. 6 SGB VIII
  46   Einrichtungen der Jugendhilfe  
    4600 Einrichtungen der Jugendarbeit zum Beispiel Jugendräume
    4610 Jugendwohnheime, Schülerwohnheime, Wohnheime für Auszubildende betreutes Wohnen in der Jugendsozialarbeit
    4620 Einrichtungen der Familienförderung zum Beispiel Familienerholungsstätten
    4630 Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) betreutes Wohnen für Mütter und Väter mit Kindern
    4640 Tageseinrichtungen für Kinder Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte
    4650 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen auch für Sucht- und Drogenberatungsstellen für Kinder und Jugendliche
    4660 Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Heime der JH gemäß §§ 27 ff. SGB VIII
    4670 Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung  
    4680 Sonstige Einrichtungen Heime, betreutes Wohnen
  47   Förderung von anderen Trägern
der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
 
    4700 Förderung der Wohlfahrtspflege (ohne Altenarbeit)  
    4720 Förderung der Altenarbeit  
    4750 Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) soweit nicht in UA 464 enthalten
    4780 Sonstige Förderung der Jugendhilfe  
    4790 Förderung der Jugendhilfe Jugendpauschale
  48   Weitere soziale Leistungen  
    4810 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes  
    4850 Vollzug des Grundsicherungsgesetzes  
    4860 Vollzug des Betreuungsgesetzes  
    4870 Hilfe für Heimkehrer und politische Häftlinge  
  49   Sonstige soziale Angelegenheiten  
    4900 Krankenversorgung nach § 276 LAG – örtlicher Träger
Aufwendung für Anspruchsberechtigte
LWV UA 4915 bis 4960
    4915 Krankenversorgung nach § 276 LAG – LWV
Aufwendung für Anspruchsberechtigte
 
    4955 Sondermittel/Härtefälle  
    4958 Sondererholung für behinderte Menschen  
    4959 Betreutes Wohnen behinderter Menschen  
    4960 Betreutes Wohnen Personenkreis nach § 72 BSHG Kostenträger LWV/Land
    4971 Landesblindengeld  
    4980 Freiwillige Hilfen, Spenden, Unterstützungen an Katastrophengeschädigte, rechtlich unselbständige Stiftungen im Sozialbereich Katastrophenschutz bei A 14
Rechtlich unselbständige Stiftungen, die nach ihrem Stiftungszweck dem Epl. 4 zuzuordnen sind, zentral bei UA 4980; vergleiche auch A 89
6.
Die „Anlage 2 Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten (Gruppierungsplan)“ wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Hinweise zur Untergruppe „361 Land“ werden wie folgt gefasst:
„investive Schlüssel- und Bedarfszuweisungen nach dem FAG; investive Zweckzuweisungen“.
 
b)
Die Untergruppen „419 Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte“ und „449 Altersteilzeitbeschäftigte“ werden gestrichen.
 
c)
Bei der Angabe „80 ** Zinsausgaben“ wird ein „*“ gestrichen.
 
d)
Die Untergruppe „805 Zinsen für Kassenkredite“ und die Angaben in der Spalte Hinweise „Ausgaben der Untergruppe 805 unterliegen nicht der Bereichsabgrenzung“ werden gestrichen.
 
e)
Die Gruppen 97 und 98 werden wie folgt gefasst:
Gruppen 97 und 98
HGr Gr UGr Bezeichnung Hinweise
HGr Gr UGr Bezeichnung der Einnahmearten, Zuordnung Hinweise
  97   Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen
Tilgung der bei Gruppe 37 nachzuweisenden
Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
Tilgung von Kaufpreisschulden für Grunderwerb bei Untergruppe 933
    970 Bund  
    971 Land  
    972 Gemeinden und Gemeindeverbände  
    973 Zweckverbände und dergleichen  
    974 Sonstiger öffentlicher Bereich  
    975 Kommunale Sonderrechnungen  
    976 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    977 Private Unternehmen  
    978 Übrige Bereiche  
    979 Innere Darlehen  
  98*   Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
einschließlich Beihilfen zur Schuldentilgung
  1. Vergleiche § 8 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Rückzahlungen von Einnahmen der Gruppe 36*, sofern nicht im laufenden Jahr von den Einnahmen abgesetzt
    981 Land Auch Rückzahlung als Darlehen gewährter investiver Bedarfszuweisungen nach FAG
 
f)
Der Gliederungspunkt „III. Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen“ wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die dem Einleitungssatz vorangestellte Angabe „1.“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Nach der Angabe „… 3 Zweckverbände“ werden die Worte „und dergleichen“ angefügt.
 
 
cc)
Der Gliederungspunkt „2.“ wird bis einschließlich der Worte „Innere Darlehen“ gestrichen.
7.
Der als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift angeschlossene „Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –“ wird nach der Anlage 19 als Anlage 20 angefügt:
8.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Dresden, den 31. Mai 2002

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

Anlage:     Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2002 Nr. 10, S. 494

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2015